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Mehrwertsteuerbefreiung für Solaranlagen: So sparen Sie 19 % bei Ihrer PV-Anlage (§12 Abs. 3 UStG)

Solar Photovoltaik

Angesichts stetig steigender Strompreise suchen immer mehr Eigenheimbesitzer nach Wegen, sich energetisch unabhängig zu machen. Doch die hohen Investitionskosten einer Photovoltaikanlage waren oft eine Hürde. Damit ist jetzt Schluss.

Der Gamechanger: Seit 2023 gilt in Deutschland der sogenannte “Nullsteuersatz”. Durch die Neuregelung des § 12 Abs. 3 UStG entfällt die Mehrwertsteuer von 19 % komplett. Das bedeutet für Sie: Sofortige Preisersparnis ohne komplizierte Rückerstattung über das Finanzamt.

Warum wurde die Mehrwertsteuer gestrichen?

Das Ziel der Bundesregierung ist klar: Die Energiewende muss direkt in die deutschen Haushalte kommen. Um die Klimaziele zu erreichen und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu reduzieren, wurde die bürokratische Hürde der Umsatzsteuer entfernt. Früher mussten Anlagenbetreiber oft auf die “Regelbesteuerung” verzichten oder komplizierte Vorsteuerabzüge geltend machen – dieser Prozess ist nun für fast alle privaten PV-Projekte Geschichte.

Was genau ist für Sie steuerfrei?

Es reicht nicht aus, nur die Paneele steuerfrei zu stellen. Das Gesetz ist deshalb sehr kundenfreundlich formuliert und umfasst das gesamte Ökosystem Ihrer Energieversorgung:

  • Die Solarmodule: Alle Arten von Photovoltaikmodulen für Ihr Dach oder Ihre Fassade.
  • Wechselrichter & Optimierer: Die technischen Herzstücke, die den Strom nutzbar machen.
  • Batteriespeicher: Auch wenn Sie später einen Speicher nachrüsten, profitieren Sie von den 0 % MwSt.
  • Montagesysteme: Jede Schraube und Schiene, die für die Installation notwendig ist.
  • Komplett-Installation: Die Dienstleistung des Handwerkers und Elektrikers ist ebenfalls steuerfrei, sofern sie Teil der Systemlieferung ist.

Die Voraussetzungen: Wer hat Anspruch?

Damit wir Ihnen die 19 % direkt vom Preis abziehen können, müssen laut Gesetz folgende Bedingungen erfüllt sein:

1
Gebäudeart: Die Anlage wird auf oder in der Nähe eines Wohngebäudes, eines öffentlichen Gebäudes oder eines Gebäudes für gemeinnützige Zwecke installiert.
2
Leistungsgrenze: Die installierte Bruttoleistung der Anlage laut Marktstammdatenregister (MaStR) beträgt nicht mehr als 30 kW (peak). Das deckt nahezu jedes Ein- und Zweifamilienhaus ab.
3
Betreiber-Identität: Sie sind der Betreiber der Anlage. Eine gewerbliche Nutzung (Einspeisung) steht der Steuerbefreiung nicht entgegen.

Häufige Fragen unserer Kunden (FAQ)

Gilt die Befreiung auch für Balkonkraftwerke?

Ja! Auch kleine Steckersolargeräte profitieren vom Nullsteuersatz, sofern sie die Sicherheitsstandards erfüllen.

Was ist mit Reparaturen und Ersatzteilen?

Der Austausch defekter Komponenten (z. B. ein neuer Wechselrichter nach 10 Jahren) ist ebenfalls mit 0 % MwSt. möglich. Reine Wartungsverträge ohne Materialaustausch unterliegen jedoch meist den üblichen 19 %.

Muss ich das beim Finanzamt beantragen?

Nein. Wir als Fachbetrieb stellen Ihnen direkt eine Rechnung mit 0 % Umsatzsteuer aus. Sie müssen lediglich bestätigen, dass die gesetzlichen Voraussetzungen (Gebäudeart & Leistung) erfüllt sind.

Sichern Sie sich jetzt Ihren Preisvorteil!

Ein Ersparnis von 19 % bedeutet bei einer durchschnittlichen Anlage oft mehrere tausend Euro, die direkt in Ihrer Tasche bleiben. Lassen Sie uns gemeinsam prüfen, wie viel Sie mit einer maßgeschneiderten PV-Lösung sparen können.

 

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